Fortbildung zum Sprachlehrer
Vor 2010 galten sehr laxe Kriterien für eine Fortbildung zum Sprachlehrer. Diese Voraussetzungen sind inzwischen verschärft worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergibt (BAMF) inzwischen eine Zulassung zum Integrationskurslehrer. Die Voraussetzung für diese Zulassung ist zurzeit ein einschlägiges Hochschulstudium samt Qualifizierung zum DaF/DaZ Lehrer, z.B. über das Goethe-Institut.
Für Fremdsprachen, wie z.B. Englisch, sind die Kriterien oft weniger streng, da hier auf ausländische Zertifikate zurückgegriffen werden kann. Durch einen vierwöchigen CELTA Kurs in Englisch kann beispielsweise (hier sind staatliche Schulen oder Sprachschulen mit BAMF Zertifizierung ausgenommen) an deutschen Sprachschulen unterrichtet werden. Kritik an der kurzen Dauer einiger Qualifizierungsmaßnahmen wird jedoch immer wieder laut, zu oberflächlich seien die pädagogischen, andragogischen und didaktischen Kenntnisse der Absolventen, besonders wenn diese vorher keine Lehrerfahrung aufweisen. Andere Zertifizierungen wie TESOL (Teachers of English to Speakers of Other Languages) sind hingegen durchaus beliebter, da diese Kurse oft größere Vorbereitung und Vorkenntnisse verlangen.
Für Sprachlehrzertifikate aus dem Ausland und für das Unterrichten im Ausland gilt es eine detaillierte Recherche über Dauer, Voraussetzungen und Qualität vorzunehmen. Grundsätzlich gilt: Wollen Sie nur auf Volkshochschulniveau unterrichten, so reicht ab und an auch eine einfache Zusatzqualifizierung aus, wollen Sie jedoch anspruchsvolleren Unterricht anbieten, so sollten sie sich zuvor sorgfältig informieren, um die eigenen Einstellungschancen nicht schon im Vorfeld zu schmälern.
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