Erhöhung der staatlichen Förderung
26. August 2013
Der folgende News-Beitrag richtet sich an alle Beschäftigten, die in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten und somit Anspruch auf den Bildungsscheck haben.
Ab September 2013 wird im Rahmen eines zweijährigen Sonderprogramms “Bildungsscheck” die maximale Förderung von 500,00 EUR auf 2.000,00 EUR erhöht. Von der Förderung können alle Beschäftigten profitieren, die in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern angestellt sind. Das Sonderprogramm Bildungsscheck ist insbesondere für das Erlernen oder zur Verbesserung der Sprachkenntnisse interessant, da eine erhöhte Fördersumme auch ein intensiveres Sprachenlernen ermöglicht.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen leistet mit dem „Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015)“ einen Beitrag zur Fachkräfteinitiative des Landes. Mit dem auf zwei Jahre begrenzten Programm wird die Teilnahme an höherwertigen Weiterbildungsangeboten gefördert.
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei uns und erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf den Bildungsscheck haben! Wir beraten Sie gerne!
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Tel.: 0202-2486948
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